Bei öffentlichen Arbeitgebern, aber auch vielfach in der Privatwirtschaft, werden, basierend auf Betriebsvereinbarungen, Stellen häufig intern ausgeschrieben, gerade in gesundheits- und sozialwirtschaftlichen Unternehmen, bevor man sich dort um externe Bewerber*innen bemüht. Pluspunkt der eigenen Mitarbeiter*innen: sie kennen die spezifischen Arbeitsweisen, Prozesse und Organisationsstrukturen meist sehr genau.
Doch Vorsicht: Eine interne Bewerbung ist kein Selbstläufer und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn obwohl ein*e Kandidat*in mit dem aktuellen Vorgesetzten und dem Chef vertraut ist, heißt das nicht, dass sie oder er die vakante Stelle mit geringem Aufwand auch bekommen wird. Selbstverständlich ist Chancengleichheit zu gewährleisten, aber es geht um weitere Faktoren.
Arbeitgeber werden sich bei interner Vergabe immer die Frage stellen: Welchen Mehrwert bringt es, das Potential einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf der höher qualifizierten Stelle bzw. einer Führungsposition auszuschöpfen, und was „verliert“ das Unternehmen durch den Verlust der bisherigen Funktion? Wird es einfacher sein, auf der untergeordneten Position nachzurüsten? Eine erfolgversprechende Bewerbung mit Motivationsschreiben kann sich also daran orientieren, schon Gedanken zu einem plausiblen Lösungsvorschlag zu implizieren – allerdings nur organisatorisch oder strukturell, niemals personell mit konkreten Besetzungsvorschlägen. Bewerbungsphrasen aus den üblichen Ratgebern helfen also eher weniger, als Lösungsansätze im Sinne des Unternehmens, verbunden mit der Argumentation der eigenen Fähigkeiten und Stärken.
Für die Argumentation in einer Bewerbung, auch und gerade innerbetrieblich, gilt, dass Bewerber (m/w/d) ihre Kompetenzen und Qualifikationen darstellen: „Machen Sie Werbung für sich und warum Sie zur ausgeschriebenen Stelle passen.“ Sowohl die interne Personalabteilung mit ihren verantwortlichen Fachreferent*innen, als auch eine positions- oder projektbezogen beauftragte externe Personalberatung sind darauf verpflichtet, sich an ein faires Ausschreibungs- und Auswahlverfahren mit Chancengleichheit zu halten. Entsprechend ist davon auszugehen, dass überzeugende Einlassungen in der Bewerbung auch gewürdigt werden.
Im Übrigen sind natürlich formale Regeln einzuhalten, denn eine interne Bewerbung ist nicht ohne Stolperfallen. Um einfache Fehler zu vermeiden, die von Arbeitnehmer*innen häufig gemacht werden, lohnt der Blick in die einschlägigen Ratgeber im Web bzw. in der Fachliteratur. Hier im Blog würde dies ausufern und auch nur Bekanntes zitieren. Daher an dieser Stelle nur ein kurzer Abriss zur formalen internen Bewerbung selbst.